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Ein Kratzer beim Rangieren ist schnell passiert. Entscheidend ist jetzt, die Unfallstelle zu sichern, mögliche Verletzte zu versorgen und die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Die folgenden Schritte helfen Verursachern und Geschädigten, den Überblick zu behalten.
Wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben
- Halten Sie an, sichern Sie die Situation und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Bei Verletzten oder akuter Gefahr ist der Notruf erforderlich.
- Ermöglichen Sie dem Geschädigten beziehungsweise einer feststellungsbereiten Person die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug und Ihrer Unfallbeteiligung.
- Ist niemand anwesend, müssen Sie eine den Umständen angemessene Zeit warten. Eine allgemein gültige Frist von 30 Minuten oder zwei Stunden gibt es nicht.
- Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ersetzt die erforderlichen Feststellungen nicht. Verständigen Sie die örtliche Polizeidienststelle möglichst noch vor dem Verlassen der Unfallstelle und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab.
- Dokumentieren Sie die Fahrzeugstellung und sichtbare Schäden mit Fotos. Notieren Sie mögliche Zeugen und melden Sie den Vorgang Ihrer Versicherung entsprechend den Vertragsbedingungen.
Müssen Geschädigte 24 Stunden warten?
Nein. Wenn Sie einen frischen Schaden feststellen und der Verursacher unbekannt ist, können Sie die Polizei unmittelbar informieren und Anzeige erstatten. Sichern Sie Fotos, Ort, Zeitpunkt und mögliche Zeugenaussagen. Eine 24-Stunden-Wartefrist für Geschädigte besteht nicht.
Die besondere 24-Stunden-Regel in § 142 Absatz 4 StGB betrifft unter engen Voraussetzungen eine mögliche Strafmilderung für Unfallbeteiligte. Sie ist keine allgemeine Erlaubnis, nach einem Parkrempler wegzufahren.
Welche Versicherung kommt in Betracht?
Für den Schaden am fremden Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflicht des verantwortlichen Unfallbeteiligten im Rahmen seiner Haftung auf. Bei einer Mitverantwortung hängt die Verteilung vom konkreten Unfallhergang ab. Es gilt keine automatische Regel, nach der jeder einfach seinen eigenen Schaden ersetzt bekommt.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug kann eine Vollkaskoversicherung nach den Vertragsbedingungen eintreten. Das gilt auch, wenn ein unbekannter Verursacher Ihr geparktes Fahrzeug beschädigt hat. Selbstbeteiligung und eine mögliche Rückstufung sind zu berücksichtigen. Die eigene Haftpflicht oder Teilkasko übernimmt einen solchen Karosserieschaden nicht automatisch.
Was eine Einparkhilfe ändern kann
Parksensoren und Kameras können beim Rangieren unterstützen. Sie ersetzen weder die Kontrolle des Umfelds noch die Verantwortung beim Rückwärtsfahren. Welche Lösung passt, erklärt unsere Kaufberatung für Einparkhilfen.


