Wer kennt die Situation nicht: Man hat beim Ein- oder Ausparken mal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert – ein kleiner Parkrempler mit großem Ärgernis! Nicht nur das eigene Fahrzeug ist beschädigt, sondern auch ein fremdes Auto hat nun einen kleinen Kratzer oder eine Delle. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Halter des Fahrzeuges gerade nicht anwesend ist. Dieser Artikel erklärt, wie du dich in einer solchen Situation verhalten musst und wie sie am besten geklärt werden kann.
Wie lange sollte ich auf den Geschädigten warten?
Ist es zu einem Parkrempler gekommen, sollte in erster Linie Ruhe bewahrt werden. Auf jeden Fall musst du auf den Geschädigten warten und darfst den Unfallort nicht ohne Weiteres verlassen. Es gibt keine hart festgelegten Wartezeiten, doch das Strafgesetzbuch schreibt eindeutig vor, dass der Verursacher des Schadens auf den Geschädigten warten muss. Bei kleineren Schäden, also bei Kratzern, einer kleinen Delle oder einem kleinen Lackschaden kannst du rund 30 Minuten warten. Bei größeren Beschädigungen musst du rund zwei Stunden vor Ort auf den Halter des Fahrzeuges warten – sollte der Halter bis hierhin immer noch nicht erschienen sein, so ist die Polizei zu verständigen.
Grundsätzlich reicht es nicht einfach aus, einen Zettel mit den Kontaktdaten zu hinterlassen. Dies ist zwar eine nett gemeinte Geste, allerdings begehst du Fahrerflucht, wenn du nicht am Unfallort wartest. Die Fahrerflucht wird in Deutschland stark bestraft, nicht nur mit Punkten in Flensburg, die zu einem Führerscheinentzug führen können, sondern auch mit Geldstrafen. Es ist daher zu empfehlen, immer die Polizei zu rufen, damit diese den Schaden ordnungsgemäß aufnehmen und den Halter des anderen Fahrzeuges kontaktieren kann. Der Geschädigte kann dann immer noch für sich entscheiden, ob er den Schaden der Versicherung melden möchte – vor allem bei sehr kleinen und unscheinbaren Schäden kommt es häufig nicht zu einer Meldung, da nicht ganz klar, ob der Schaden nicht schon vorher am Fahrzeug vorhanden war.
Begehe ich beim Verlassen des Parkplatzes Fahrerflucht?
Grundsätzlich kann diese Farge mit einem „Ja“ beantwortet werden, auch wenn es sich nur um einen kleinen Parkrempler handelt, der keine teure Reparatur benötigt. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne dabei die Feststellung er Personalien zu ermöglichen, begeht grundsätzlich Fahrerflucht. Daher ist es ratsam, die Polizei zu rufen, falls der Halter des beschädigten Fahrzeuges nicht erscheint.
Die Strafen für die Fahrerflucht richten sich in der Regel auch nach dem Ausmaß des Schadens.
Parkrempler – Wer zahlt den Schaden?
In den meisten Fällen haftet für einen solchen Parkrempler die Versicherung des Verursachers, es gibt allerdings auch Umstände, in welchen die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen muss. Du solltest deine KFZ-Versicherung bei einem Parkrempler auf jeden Fall informieren, damit diese über die Situation aufgeklärt ist. Sie bezahlt für gewöhnlich den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. In einigen Fällen sind beide Parteien an den jeweiligen Schäden Schuld, dann bezahlen die jeweiligen Versicherungen die Schäden ihrer Mandanten.
Allerdings kann in manchen Fällen nicht festgestellt werden, wer der Schuldige beim Parkrempler war, in diesem Falle bezahlt dann die Versicherung des Geschädigten den Schaden.
Wie ist nach einem Parkrempler vorzugehen?
Ist es zu einem Parkrempler gekommen, solltest du zuerst Ruhe bewahren und in erster Linie die Polizei kontaktieren. In der Regel dauert es einige Zeit, bis die Polizei eintrifft, diese Wartezeit kannst du nutzen, um mögliche Zeugen vor Ort zu suchen. Du solltest der Polizei den genauen Unfallhergang schildern, nachdem die Polizei deine Personalien aufgenommen hat, darfst du den Unfallort verlassen, ohne dabei Fahrerfluch zu begehen.
Solltest du der Geschädigte sein und der Verursacher hat sich nicht bei dir gemeldet, kannst du nach 24 Stunden eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Diese ist vor allem für die Versicherung wichtig, damit diese die Kosten für den Schaden erstatten kann. Falls möglich, sollte auch ein Gutachter miteinbezogen werden. Ein Parkrempler kann auf den ersten Blick sehr unscheinbar sein, allerdings auch im Inneren von Bauteilen Schäden oder kleine Risse verursachen, die den Fahrzeugwert mindern.
Fazit
Bei einem entstandenen Unfall beim Ein- oder ausparken gilt vor allem eins, Ruhe bewahren! Wenn du dich danach an die oben genannten Punkte hältst, entstehen auch keine bösen Überraschungen bei der KFZ-Versicherung oder der Polizei.
Um Parkrempler zu vermeiden, bietet sich eine Einparkhilfe an. Sollte dein Fahrzeug nicht über eine solche Einparkhilfe in Form einer Rückfahrkamera oder PDC-Sensoren verfügen, denke über eine Nachrüstung nach, damit Parkrempler vermieden werden können.